Datenschutz

Ein Grundrecht

Der angemessene Schutz von personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht und wurde in Deutschland als solches auch schon vor dem Inkrafttreten der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 besonders geschützt.

 

Mit der EU-DSGVO kamen jedoch auch in das deutsch Datenschutzrecht einige neue Regelungen und Vorgaben: Hierzu gehören z.B. der sog. Erlaubnistatbestand, das Recht auf Vergessenwerden oder die für eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderliche Zweckbindung. Neben diesen Neuerungen existieren jedoch auch eine ganze Reihe von Vorgaben, die bereits vor der EU-DSGVO in Deutschland geltendes Recht waren. 

In der Informationssicherheit bestimmt der Wert einer Information für ein Unternehmen, wie diese angemessen zu schützen ist. Dies ist im Datenschutz komplett anders. Hier ist die Betrachtung des möglichen Schadens für einen Betroffenen das Maß der Dinge und gibt vor, wie diese zu schützen ist. Weiterhin handelt es sich im Datenschutz um gesetzliche Vorgaben mit wenig bis gar keinen Interpretationsspielräumen, auch wenn viele Bereiche tatsächlich noch auf eine endgültige Klärung durch die Rechtsprechung warten.

 

Sicher ist jedoch, dass der Datenschutz eine hohe Priorität hat, fast überall in einem Unternehmen stattfindet und jeden Mitarbeiter betrifft. Damit dies sichergestellt ist, sind Unternehmen ab einer definierten Schwelle verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser ist mit den notwendigen Kompetenzen und Ressourcen auszustatten, damit er seine Aufgaben erfüllen kann. Ein Datenschutzbeauftragter kann dabei intern oder extern beschäftigt sein. Der Vorteil externer Datenschutzbeauftragter liegt für ein Unternehmen auf der Hand. Sie sind zeitnah verfügbar, bringen zertifizierte Expertisen mit und unterliegen durch ihre Neutralität keinen Interessenskonflikten.

 

Unsere Experten verfügen über Erfahrung in der Implementierung und dem Betrieb von Datenschutz und den zugehörigen Management-Systemen. Weiterhin können sie auf ein internes Netzwerk von Experten für die Informationssicherheit zurückgreifen und so übergreifende Potentiale auszunutzen und Synergien aus beiden Disziplinen sicherstellen.

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